Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft im Verband können erwerben:
- die in der Leitung von Krankenhäusern, Vorsorge-, Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen für den kaufmännischen Bereich zuständigen und verantwortlichen Personen sowie deren Stellvertreter,
- Persönlichkeiten des Krankenhauswesens.
Die Mitgliedschaft ist eine persönliche Mitgliedschaft. Sie setzt die Anerkennung der Satzung voraus. Über die Mitgliedschaft entscheidet der Präsident des VKD.
Am 1. Januar 2012 gehörten dem VKD rund 2.600 persönliche Mitglieder an.
Auf Beschluss der Mitgliederversammlung vom 16. November 2011 beträgt der Mitgliedsbeitrag 180 Euro für das Jahr 2012.
Für die persönliche Mitgliedschaft im VKD können Sie sich online über ein Antragsformular anmelden. Sie erhalten innerhalb von 14 Tagen weitere Informationen durch die VKD-Geschäftsstelle.
Alternativ steht Ihnen das Anmeldeformular auch als PDF-Datei zur Verfügung. Bitte senden Sie es ausgefüllt an die Geschäftsstelle des VKD in Berlin.
Anmeldung
Download des Anmeldeformulars.
Download der Einzugsermächtigung.
In der Geschäftsstelle des VKD können Sie auch weitere Informationen zu den Voraussetzungen einer Mitgliedschaft erhalten.


