Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft im Verband können erwerben:
- die in der Leitung von Krankenhäusern, Vorsorge-, Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen für den kaufmännischen Bereich zuständigen und verantwortlichen Personen sowie deren Stellvertreter,
- Persönlichkeiten des Krankenhauswesens.
Die Mitgliedschaft ist eine persönliche Mitgliedschaft. Sie setzt die Anerkennung der Satzung voraus. Über die Mitgliedschaft entscheidet der Präsident des VKD.
Am 1. Januar 2010 gehörten dem VKD rund 2.600 persönliche Mitglieder an.
Auf Beschluss der Mitgliederversammlung vom 18. November 2009 beträgt der Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2010 unverändert 120 Euro.
Für die persönliche Mitgliedschaft im VKD können Sie sich online über ein Antragsformular anmelden. Sie erhalten innerhalb von 14 Tagen weitere Informationen durch die VKD-Geschäftsstelle.
Alternativ steht Ihnen das Anmeldeformular auch als PDF-Datei zur Verfügung. Bitte senden Sie es ausgefüllt an die Geschäftsstelle des VKD in Berlin.
Anmeldung
Download des Anmeldeformulars.
Download der Einzugsermächtigung.
In der Geschäftsstelle des VKD können Sie auch weitere Informationen zu den Voraussetzungen einer Mitgliedschaft erhalten.


