PRESSEMITTEILUNG | 09.10.2025 | Berlin

So werden wir das Ziel der Reform verfehlen

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat gestern im Deutschlandfunk ihr Unverständnis für die Kritik an der Krankenhausreform geäußert und sich gegen den Vorwurf gewehrt, diese werde verwässert. Das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) war am Mittwoch dieser Woche vom Bundeskabinett beschlossen worden.

VKD-Präsident Dirk Köcher erklärt dazu: „Wir Praktiker im kaufmännischen Management sehen in dem Gesetz, ganz im Gegenteil, noch deutliche Verbesserungsnotwendigkeiten. Praxistauglich, wie es die Ministerin angekündigt hatte, wird die Krankenhausreform damit in keiner Weise. Wesentliche und dringend notwendige Änderungen fehlen nach wie vor.

Wir hatten hier deutlich andere Erwartungen, die wir sowohl in der Verbändeanhörung als auch in der Stellungnahme an das Bundesgesundheitsministerium adressiert hatten. Wir werden damit auch weiterhin keine Planungssicherheit und keinen verlässlichen Rahmen für die Krankenhäuser bekommen. Eine stabile und verlässliche Finanzierung der Kliniken wird es damit nicht geben. Daran ändert in den kommenden Jahren auch der vorgesehene Transformationsfond für die Umsetzung der Krankenhausreform nichts, weil es ein grundsätzliches Problem der Ausfinanzierung der Betriebskosten ist“, so der VKD-Präsident.

Auch die Politik wisse natürlich, dass die schon im Reformgesetz von Ex-Bundesgesundheitsminister Lauterbach vorgesehene Vorhaltefinanzierung die Grund- und Regelversorgung nicht sichern werde, sondern sie absehbar weiter ausdünne. Sie soll aber bleiben, wenn auch als ‚Feigenblatt‘ zeitlich verschoben. Es laufe damit unweigerlich auf eine Entkernung der flächendeckenden Krankenhausversorgung hinaus, denn die Kliniken sind überall die Anker der Versorgung, besonders dort, wo schon heute niedergelassene Ärzte fehlen. Es werde auch weiterhin zu Insolvenzen und Abteilungsschließungen oder dem Verschwinden ganzer Krankenhäusern kommen“, so Dirk Köcher.

Dies sei nur ein, wenn auch das gravierendste Beispiel von vielen weiteren praxisfernen Regelungen, die auch den Bundesländern für die Krankenhausplanung flexible Entscheidungen erschweren würden. Zu nennen sei hier v.a. die Reduktion der Entscheidungsfreiheit der Bundesländer, Ausnahmen zu erlauben. Nun soll dies nur noch für drei Jahre und auch nur im Einvernehmen mit den Kostenträgern erlaubt sein.

„Das Ziel der Reform ist gut, sie ist notwendig. Mit dem Reformgesetz als auch dem zu seiner Verbesserung gedachte Anpassungsgesetz werden wir es aber verfehlen, wenn hier nicht das Parlament als letzte Instanz noch wesentliche Verbesserungen einbringt. Den Vorwurf der Verwässerung, der vor allem von den Krankenkassen kommt, können wir daher nicht nachvollziehen. Wenn Frau Warken im Deutschlandfunk einräumte, man wisse nicht, wie hoch die Einsparungen und die Zahl der Klinikschließungen letztlich sein würden, sagt das leider sehr viel aus – Auswirkungsanalysen und daraus resultierende Bedarfs- und Versorgungsplanung anhand relevanter Parameter wie in anderen europäischen Nachbarländern sehen leider anders aus“, so Dirk Köcher.

aktualisiert: 9. Oktober 2025