PRESSEMITTEILUNG | 22.12.2025 | Berlin
Neue finanzielle Belastungen der Kliniken in 2026
Bundestag und Bundesrat haben Ende letzter Woche noch zusätzliche finanzielle Belastungen für die Krankenhäuser im kommenden Jahr beschlossen. Damit wird das Sparpaket für die gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von zwei Milliarden Euro fast vollständig – in Höhe von 1,8 Milliarden Euro – von den Kliniken zu tragen sein. Dafür wird die vor rund zwei Jahren eingeführte Meistbegünstigungsklausel für das Jahr 2026 einmalig wieder abgeschafft. Dies belastet die Häuser zusätzlich in einer Situation, in der viele von ihnen ohnehin wirtschaftlich angeschlagen sind.
Ganz ungehört blieben die Argumente der Bundesländer und der Kliniken aber offenbar nicht. Die Absenkung der Vergütung für die Krankenhäuser über den Landesbasisfallwert – also die Meistbegünstigungsklausel – soll nicht über 2026 hinaus wirksam sein – jedenfalls nicht vollständig. Ab 2027 soll die Basis der Verhandlungen zu den Landesbasisfallwerten um 1,14 Prozent angehoben werden. Damit dies für alle Krankenhäuser gilt, werden auch psychiatrische und psychosomatische Kliniken einbezogen.
Wichtig wäre es nun, die Entscheidung von Bundestag und Bundesrat zügig in der Bundespflegesatzverordnung sowie im Krankenhausreform-Anpassungsgesetz gesetzlich zu verankern, um für die Kliniken etwas mehr Planungssicherheit für das kommende Jahr sowie die nächsten Jahre herzustellen.
Grundsätzlich sind kurzfristige Kürzungen bei den Finanzen der Krankenhäuser, wie wir sie gerade erlebt haben, Gift für planvolle strategische Entscheidungen, die das Krankenhausmanagement gerade in Zeiten großer Strukturreformen treffen muss. Die erheblichen finanziellen Kürzungen ausgerechnet bei den Kliniken, die nun für 2026 beschlossen wurden, werden die kalten Strukturveränderungen weiter befördern, zu Lasten der Patientenversorgung. Ferner kann nicht oft genug angesprochen werden, dass zum einen die GKV-Ausgaben durch die Steuerfinanzierung von versicherungsfremden Leistungen am besten entlastet werden können. Und zum anderen ist die Ursache für absehbare Kostensteigerungen 2026 gerade auch im Krankenhausbereich durch die Überregulierung und Bürokratisierung vergangener Gesetze verursacht.
Da von verschiedenen Akteuren für 2026 bereits weitere größere Sparanstrengungen für das Gesundheitswesen angezeigt worden sind, können wir nur hoffen, dass dem BMG und Gesetzgeber die Bedeutung einer planvollen Krankenhausstrukturreform ein besonders wichtiges Anliegen ist. Ansonsten werden wir durch kurzfristige Gesetzesinitiativen und neuerliche Sparpakete den positiven Effekt der Sofort-Transformationskosten schnell auch im neuen Jahr verlieren.
Hintergrund
Bundesrat hatte am 21. November den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat angerufen (21/2893). Strittig war die Regelung zu den Klinikvergütungen für das Jahr 2026. Der im gemeinsamen Ausschuss von Bundestag und Bundesrat gefundene Einigungsvorschlag sieht nun vor, die Auswirkungen der Einsparungen durch die Abschaffung der Meistbegünstigungsklausel auf das Jahr 2026 zu begrenzen. Um negative Folgen für die Finanzierung der Krankenhäuser in den darauffolgenden Jahren auszuschließen, soll bei der Vereinbarung des Landesbasisfallwertes für das Jahr 2027 ein um 1,14 Prozent erhöhter Landesbasisfallwert für 2026 zugrunde gelegt werden. Dafür kann eine Ergänzung zum Krankenhausentgeltgesetz vorgenommen werden. Damit dies für alle Krankenhäuser gilt, müssen auch psychiatrische und psychosomatische Kliniken einbezogen werden. Die Bundesregierung hat in einer Protokollerklärung zugesichert, die Bundespflegesatzverordnung entsprechend zu ändern.
aktualisiert: 22. Dezember 2025




















