PRESSEMITTEILUNG | 02.03.2026 | Berlin
KHAG: Kompromiss zwischen Bund und Ländern mit etlichen Fragezeichen
Bund und Länder haben sich am Donnerstag voriger Woche auf einen Kompromiss zum Krankenhausreformanpassungsgesetz geeinigt. Das verschafft uns in den Kliniken mehr Planungssicherheit für die aktuellen Entscheidungen, die zu treffen sind. Und es gibt uns auch etwas mehr Sicherheit für die notwendigen strategischen Weichenstellungen zur Umsetzung der Krankenhausreform. Eine kurzfristige Entspannung der wirtschaftlichen Schieflage unserer Krankenhäuser ist damit jedoch nicht in Sicht. Es ist trotzdem positiv, dass diese Einigung nicht noch länger auf sich warten ließ.
Dennoch bleiben viele Fragezeichen für die Zukunft, denn wesentliche Kritikpunkte der Praxis wurden nicht aufgegriffen.
Dazu gehört die Vorhaltefinanzierung, die praxisfern und bürokratielastig gestaltet ist, ihren eigentlichen Sinn verfehlt und über kurz oder lang abgeschafft oder geändert werden muss. Angesichts der geopolitischen Entwicklungen und der hieraus resultierenden, zunehmenden Anforderungen an Krankenhäuser wird es endlich Zeit, dass die Krankenhäuser ihren gesetzlichen Auftrag wieder so erfüllen können, dass auskömmliche Jahresergebnisse erzielt werden. Für ein Zuwarten bis 2028 ist längst keine Zeit mehr. Wir möchten dringend darauf hinweisen, dass der wichtige Transformationsfonds nicht die Finanzierungsprobleme unserer Betriebskosten löst.
Dazu gehört ganz wesentlich für die Umsetzung der Krankenhausreform auch die unsinnig eng gefasste Standortfrage, die nur in Ausnahmefällen durch das jeweilige Bundesland geändert werden kann – und dies auch nur im Benehmen mit den Krankenkassen. Eine logische Begründung für die Regelung, dass Standorte eines Krankenhauses maximal 2000 Meter voneinander entfernt sein dürfen, wie es schon das Lauterbach‘sche KHVVG vorsieht, hat es unseres Wissens nie gegeben. Die mit der Reform angestrebten Spezialisierungen werden so erheblich behindert, der Aufbau von Doppelstrukturen dagegen vermutlich vielfach notwendig.
Das so wichtige Thema Bürokratie wurde ebenfalls nicht angefasst. Diese Bürde haben unsere Belegschaften daher weiterhin zu tragen. Sie hält Ärzte und Pflegende von ihren eigentlichen Aufgaben für die Patienten ab, demotiviert sie und ist zudem für die Häuser auch ein nicht unbeträchtlicher Kostenfaktor. Wir bedauern, dass die Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag gerade bezogen auf die Entbürokratisierung nicht einmal ansatzweise spürbar werden.
Die immer wieder erhobenen Forderungen nach Ambulantisierung stationärer Leistungen, speziell die Vorgaben für die Hybrid-DRGs und die damit verbundenen erheblichen Erlösminderungen für die Kliniken, werden absehbar dazu führen, dass zumindest ein Teil der Leistungen in diesem Bereich nicht mehr erbracht werden kann.
Die nun erreichte Planungssicherheit ist daher fragil, weil für die Praxis wesentliche Lösungen leider nicht konsentiert werden konnten. Sie sollte nicht durch weitere Kürzungen, etwa zur Sanierung der Krankenkassen, gefährdet werden. Dazu haben die Krankenhäuser mit 1,8 Milliarden Euro für dieses Jahr bereits einen erheblichen Beitrag geleistet, ohne an anderer Stelle von den kostenintensiven Anforderungen des G-BA und der Politik entlastet worden zu sein.
Die nun im Gesetz verbliebenen nicht praxistauglichen Lösungen werden die Umsetzung der Krankenhausreform in den kommenden Jahren durch die notwendigen Korrekturen vermutlich verzögern. Als Praktiker im Krankenhausmanagement haben wir daher ein erhebliches Interesse daran, im Sinne einer für die Patienten gut erreichbaren Krankenhausversorgung in bestmöglicher Qualität unsere Expertise einzubringen.
aktualisiert: 2. März 2026




















