PRESSEMITTEILUNG | 02.04.2024 | Berlin

Die breite Diskussion zur Krankenhausreform soll jetzt beginnen – viel Zeit bleibt nicht mehr

DRG-Forum: Minister Lauterbach versucht sich an der Aufklärung von Missverständnissen

Besser hätte das Timing für das 23. DRG-Forum Ende März 2024 in Berlin nicht sein können: Wenige Tage vor Beginn der Tagung wurde der Gesetzesentwurf zur Krankenhausreform vom Bundesministerium für Gesundheit veröffentlicht und am zweiten Konferenztag lief die Abstimmung über das Transparenzgesetz im Deutschen Bundesrat. Mit der Sicherheit, dass dieses Gesetz nun quasi beschlossen ist, lief Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach in seiner politischen Auftaktrede vor den etwa 1700 Teilnehmenden zur Höchstform auf und versuchte, einige Missverständnisse auszuräumen, die aus seiner Sicht noch zur Krankenhausreform bestehen.

Dazu gehörte der Vorwurf, der Bund zahle zu wenig zum Erhalt der Kliniken. Neben den Finanzhilfen während der Corona-Pandemie seien unter anderem Mittel zur Abmilderung der Energiekostensteigerungen und zur Digitalisierung zur Verfügung gestellt worden. Der Bund könne jedoch keine einzelnen Häuser, die sich jetzt in einer Schieflage befinden, finanziell unterstützen. Dafür gäbe es keine rechtliche Möglichkeit. Wären die Bundesländer ihren Verpflichtungen im Investitionsbereich nachgekommen, hätten also etwa 30 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt, wären viele Kliniken nicht in der jetzigen Notlage. Der Minister ist jedoch der Meinung, dass die Reform genügend Ansatzpunkte biete, Verlässlichkeit für die Krankenhausträger herzustellen, um die jetzige schwierige Phase zu überstehen. Viele Führungskräfte und Verbände, auch der VKD, sehen das nicht so, denn bis das Gesetzesvorhaben beschlossen und umgesetzt wird, dürften weitere Einrichtungen direkt in die Insolvenz laufen, weil weder die Träger noch die Hausbanken notwendige Sicherheiten hätten. Dies zeigt auch die große Beteiligung der Kongressteilnehmer an der DKG-Aktion zum Tagungsbeginn. Fast alle hatten die verteilten Warnwesten mit der Aufschrift: „#jetzt handeln, Krankenhäuser in GEFAHR!“ übergezogen. Auf die Nachfrage vom Moderator, ob sich der Minister dessen bewusst sei, antwortete Lauterbach, dass es darauf keine pauschale Antwort gäbe. Es käme darauf an, um welche Klinik es dabei gehe: Während es Einrichtungen gebe, die aufgrund ihrer Rahmenbedingungen die Leistungen ohnehin nicht qualitätsgerecht erbringen und die Behandlungen von benachbarten Kliniken kompensiert werden könnten, wäre der Wegfall anderer Häuser eine Katastrophe, weil sie für die Gesundheitsversorgung dringend notwendig seien.

Im Hinblick auf die Diskussion, die Reform hätte das Ziel, die kleinen Einrichtungen zu beseitigen, stellte der Minister klar, dass auch dies ein Missverständnis sei. Es sei beabsichtigt, den Kliniken zu helfen, die unentbehrlich seien und sich nicht in Ballungszentren befänden. Diese Häuser sollen gestärkt werden, indem in unterversorgten Gebieten die Sicherstellungszuschläge um 25 Prozent erhöht würden und die Einhaltung der vollständigen Qualitätskriterien dauerhaft ausgesetzt werde. Außerdem würde die Vorhaltepauschale dazu führen, dass der finanzielle Druck aufgrund von sinkenden Fallzahlen, abnehme. Darüber hinaus würden die Kliniken, die sich schon seit vielen Jahren spezialisiert hätten, mit ihrem Spektrum am Netz bleiben können. Denn meistens verfügten sie über eine entsprechend hohe Fallzahl und die notwendige Facharztdichte. Sie wären vielmehr ein Teil der Qualitätsoffensive, welche im Zentrum der Reform stehe.

Bezüglich der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern gab es sehr kontroverse Einschätzungen auf dem Forum. Minister Lauterbach kam zu der Einschätzung, dass man sehr intensiv in den Abstimmungen zusammenarbeite und in einer konzertierten Aktion dabei sei, die stationäre Versorgung in Deutschland zu verbessern. So sei man einigen Wünschen aus den Ländern entgegengekommen. Beispiel dafür sei die dreijährige Übergangsfrist bei der Zuteilung der Leistungsgruppen an die Häuser. Leider hatte der Minister das Forum gleich nach seiner Rede verlassen, denn die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach sah die Zusammenarbeit völlig anders. Es gäbe große Kommunikationsdefizite. So hätte man von der Veröffentlichung des Gesetzesentwurfes aus der Presse erfahren. Dies wäre kein guter Stil, um gemeinsam Probleme zu lösen. Darüber hinaus wäre der Zeitraum von maximal fünf Jahren für die geplanten Auswertungsanalysen viel zu lang. Insgesamt werde den Ländern viel zu wenig Gehör geschenkt. Dass der Minister das Forum gleich nach seiner Rede verlassen hatte, zeigte auch nonverbal, wie aus Sicht des Ministers Zusammenarbeit funktioniert.

In der anschließenden Diskussion wurden dann noch mehr Probleme bei der Umsetzung der Reform deutlich. Die Vorständin des GKV-Spitzenverbandes, Stefanie Stoff-Ahnis, beklagte, dass der Kassenanteil am Transformationsfonds von 25 Milliarden Euro so nicht von den Kassen zu stemmen sei. Hier mache es sich der Bund zu einfach. Die Bundesländer seien in der Pflicht, deutlich mehr zu tun. Auch die gleich zu Beginn der Reform erwartete Hebung von Effizienzreserven im Kliniksektor von einer Mrd. Euro innerhalb von drei Jahren sei wohl eher eine „Luftbuchung“. Die Landesbasisfallwerte um einen Inflationsausgleich zu erhöhen, werde von Kassenseite abgelehnt. Das Geld mit der Gießkanne auszuschütten, würde nur die alten Strukturen konservieren. Dr. Gerald Gaß, DKG-Vorstandsvorsitzender, verwies auf die harten Fakten in Form der Jahresabschlüsse der Kliniken. Hier kämen die Wirtschaftsprüfer zu dramatischen Ergebnissen im Hinblick auf die sogenannte Fortführungsprognose, also die künftige wirtschaftliche Stabilität der Einrichtungen. Lasse man diese Häuser im Stich, dann erfolge eine ungeplante kalte Strukturbereinigung schon vor der eigentlichen Reform. Beim Transformationsfonds solle man auf die Erfahrungen aus dem Aufbau Ost in den 1990-er Jahren zurückgreifen und eine Drittelfinanzierung durch Länder, Kassen und Bund vorsehen.

Zusammenfassend bleibt die Hoffnung, dass der Minister nun endlich die seit Verkündung des Reformvorhabens eingeforderte breite Diskussion ermöglicht, um bis zur endgültigen Beschlussfassung wenigstens die wichtigsten Forderungen aus der Praxis umzusetzen. Auch der VKD hat sich hierzu mehrfach klar positioniert. Viel Zeit bleibt hierfür allerdings nicht. Die Anhörungen sollen Mitte April stattfinden und das Gesetz am 24. April 2024 im Regierungskabinett beschlossen werden.

 

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