PRESSEMITTEILUNG | 08.10.2026 | Berlin
Hybrid-DRG: VKD begrüßt Kurskorrektur und kritisiert gesundheitspolitische Hektik
Krankenhäuser brauchen verlässliche Rahmenbedingungen – neue Vergütungsmodelle müssen vor ihrer Einführung mit der Praxis geprüft werden
Der Verband des Klinikmanagements Deutschlands e. V. (VKD) begrüßt die angekündigte Abschaffung der Hybrid-DRG ab 2028 grundsätzlich. Zugleich kritisiert er die erneut kurzfristige Änderung zentraler Finanzierungsregeln. Nach den vorliegenden Änderungsanträgen sollen bereits 2027 Leistungen ohne Übernachtung nach der regionalen Euro-Gebührenordnung vergütet werden; bei mindestens einer Übernachtung blieben zunächst die Hybrid-Fallpauschalen bestehen. Die Vorschläge sind noch nicht beschlossen.
„Anfang 2024 eingeführt, mehrfach ausgeweitet, für 2027 grundlegend verändert und ab 2028 wieder abgeschafft: Diese Abfolge erschwert eine verantwortliche Unternehmenssteuerung erheblich“, erklärt Andreas Tyzak, Pressesprecher des VKD. „Krankenhäuser müssen Personal, Investitionen und Versorgung langfristig planen. Dafür brauchen Geschäftsführungen belastbare Rahmenbedingungen.“
Die angekündigten Änderungen treffen die Kliniken mitten in der Wirtschaftsplanung für 2027. Bis zum vorgesehenen Inkrafttreten bleiben knapp drei Monate; der tatsächlich verfügbare Umsetzungsvorlauf hängt vom Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ab. Erlösprognosen, Leistungsplanung und Liquiditätssteuerung müssen neu bewertet werden. Gleichzeitig sind Abrechnungssysteme, Dokumentation und Arbeitsabläufe anzupassen und Beschäftigte zu schulen. Bereits angestoßene Investitionen in ambulante OP-Strukturen und Kooperationen können ihre wirtschaftliche Grundlage verlieren. Gebäude, Personalverträge und technische Infrastruktur lassen sich jedoch nicht im Takt kurzfristiger Gesetzesänderungen umbauen.
Die sachlichen Probleme der Hybrid-DRG rechtfertigen eine Kurskorrektur. Eine einheitliche Pauschale führt nicht automatisch zu einer wirtschaftlicheren Versorgung: Werden bereits ambulant erbrachte Leistungen höher vergütet, entstehen zusätzliche Ausgaben, ohne dass dafür stationäre Behandlungen entfallen müssen. Das Wissenschaftliche Institut der AOK beziffert den inflationsbereinigten Ausgabenanstieg für die untersuchten Leistungen 2025 gegenüber 2024 auf rund 360 Millionen Euro. Die Analyse weist auf Preis- und Mengeneffekte hin. Für den VKD zeigt dies, wie wichtig es ist, tatsächliche Verlagerungen, zusätzliche Leistungen und reine Vergütungseffekte getrennt zu betrachten.
„Diese Risiken hätte eine frühzeitige Auswirkungsanalyse mit Praktikern, Routinedaten und realen Kostenstrukturen sichtbar machen können“, betont Tyzak. Entscheidend wäre gewesen, welche Leistungen bereits ambulant erbracht werden, welche Patienten tatsächlich verlagert werden können und welche Kosten im Krankenhaus anschließend verbleiben. Weniger stationäre Fälle senken die Ausgaben für Notfallbereitschaft, OP-Infrastruktur und Personal nicht automatisch im gleichen Umfang. Eine reine Absenkung der Vergütung ersetzt keinen tragfähigen Strukturumbau.
Auch die Übergangsregelung für 2027 muss auf Fehlanreize geprüft werden. Wenn eine Übernachtung über das Vergütungssystem entscheidet, kann die medizinisch mögliche Entlassung am Behandlungstag wirtschaftlich unattraktiver werden. Dabei müssen die jeweils abrechenbaren Sachkosten berücksichtigt werden. „Die Finanzierung muss eine bedarfsgerechte Behandlung unterstützen. Sie darf keine Anreize für vermeidbare Übernachtungen schaffen“, fordert Tyzak.
Der Verband begrüßt, dass mit den Kurzzeitfallpauschalen nun ein einheitliches Instrument für die Ambulantisierung im Krankenhaus greifen soll. Eine kurze Verweildauer allein beschreibt weder den Behandlungsaufwand noch die ambulante Eignung eines Patienten. Begleiterkrankungen, Überwachungsbedarf und die Versorgung zu Hause bleiben entscheidend. Ein neues Modell muss diese Unterschiede, notwendige Vorhaltekosten und die Schnittstellen zur ambulanten Versorgung sachgerecht berücksichtigen. Auch mögliche Erlöseinbußen, zusätzlicher Prüfaufwand und Auswirkungen auf die regionale Versorgung gehören vorab auf den Prüfstand.
Der VKD fordert, die Energie bei künftigen Reformen stärker in deren Vorbereitung zu investieren: belastbare Folgenabschätzungen anhand von Zahlen, Daten und Fakten, Praxistests mit unterschiedlichen Krankenhaustypen und realistische Übergangsfristen. „Wer die Umsetzung verantwortet, muss bereits an der Entwicklung beteiligt sein. Der VKD steht mit der Erfahrung seiner Mitglieder für einen fachkundigen Austausch bereit. Gute Reformen brauchen die Praxis, bevor sie Gesetz werden“, appelliert Tyzak an die Politik, wieder mehr praktische Expertise in die notwendigen zukünftigen Reformen einfließen zu lassen.
aktualisiert: 8. Oktober 2026




















