PRESSEMITTEILUNG | 13.04.2023 | Berlin

2,5 Milliarden Euro – hört sich viel an, ist es aber nicht

VKD: Die Zahlen zeigen, welche Inflationskosten die Kliniken tatsächlich tragen müssen

Nachdem die im vorigen Jahr zugesagten 4,5 Milliarden Euro Energiehilfen für die Krankenhäuser hinter einem Bürokratiewall quasi „versteckt“ wurden, hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach nun zugesagt, 2,5 Milliarden Euro davon tatsächlich pauschal auszuzahlen. Er hat offenbar erkannt, wie viele Kliniken inzwischen schon insolvenzgefährdet sind. Er meint, das beträfe ein Drittel der Krankenhäuser. Das wären immerhin weit über 600 – der VKD geht allerdings von mehr betroffenen Einrichtungen aus.

Angesichts der stetig steigenden inflationsbedingten Kosten der Krankenhäuser hören sich 2,5 Milliarden Euro durchaus viel an, aber die Deutsche Krankenhausgesellschaft betont, dass diese pauschale Zahlung, wenn sie denn zügig komme, nur reichen würde, die sich immer weiter öffnende Kosten/Erlös-Schere gerade einmal bis Mitte April auszugleichen. Danach werde sich das Defizit erneut um 740 Millionen Euro monatlich erhöhen. Und was ist übrigens mit den restlich zugesagten zwei Milliarden? „Warum bitte kann der Gesetzgeber nicht endlich einmal dafür sorgen, wie ein ordentlicher Kaufmann, dass den Krankenhäusern die Patientenversorgung mit korrektem Inflationsausgleich bezahlt wird“, fragt VKD-Präsident Dr. Josef Düllings.

Wir wollen nicht undankbar sein, aber die Kliniken haben es hier mit einer Art Rettungsschirm zu tun, der Mitte April dann wieder zugeklappt wird. Wie immer in den vergangenen Jahren. Laut einer Gemeinschaftsdiagnose führender Wirtschaftsinstitute in Deutschland wird die Inflationsrate in diesem Jahr rund sechs Prozent betragen. Sie rechnen mit einem Preisauftrieb durch staatliche Entlastungsmaßnahmen und Lohnanpassungen. Ein Preisauftrieb, den die Krankenhäuser bezahlen, aber erneut nicht sofort weitergeben können.

„Notwendig ist eine im Finanzierungssystem angelegte automatische Anpassung der Preise für Krankenhausleistungen im Falle von Inflation und Preissteigerungen, aber auch im Fall einer erneuten Pandemie. Nur so können wir die Patientenversorgung uneingeschränkt sicherstellen und ungeplante Krankenhausschließungen vermeiden“, so Dr. Düllings. „Da die Bund-Länder-Arbeitsgruppe über die neue Krankenhausreform berät, wäre das eine A-Priorität, die auf jeden Fall vorzuziehen ist. Das Argument, es sei kein Geld da, zieht nicht bei im letzten Jahr erheblichen Überschüssen und Rücklagen in den gesetzlichen Krankenkassen sowie im Gesundheitsfonds und einer im EU-Vergleich niedrigen Staatsverschuldung Deutschlands. Hier wird viel Desinformation betrieben. Es ist letztlich eine Frage der Prioritäten, die die Bundesregierung setzt. Und diese Prioritäten richten sich gegen eine sichere Patientenversorgung. Das sollte der Wähler wissen.“

 

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