PRESSEMITTEILUNG | 26.08.2026 | Berlin
Gesundheitswesen braucht wirksame Kontrolle an der richtigen Stelle VKD fordert mehr Verhältnismäßigkeit, weniger Komplexität und einen ganzheitlichen Blick auf die GKV-Finanzen
Aktuelle Berichte über erhebliche Verluste aus Finanzanlagen von Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen werfen Fragen auf, die über einzelne Anlageentscheidungen hinausgehen. Nach Medienberichten sind zahlreiche Einrichtungen betroffen; die Neue Westfälische berichtete am Dienstag, den 25.08.2026, von einer Größenordnung von mindestens 1,7 Milliarden Euro an Beitragsgeldern, die durch Investitionen in Immobilienfonds und -projekte gefährdet bzw. verloren sein sollen.
Welche Schäden tatsächlich eingetreten sind und wo Verantwortlichkeiten liegen, muss sorgfältig aufgeklärt werden. Der Verband des Klinikmanagements Deutschlands (VKD) warnt ausdrücklich vor vorschnellen Schuldzuweisungen. Für ihn steht vielmehr eine grundsätzliche Frage im Mittelpunkt: Setzt das deutsche Gesundheitswesen seine Kontroll-, Verwaltungs- und Steuerungsressourcen dort ein, wo sie für Versorgung und Beitragsstabilität die größte Wirkung entfalten?
„Krankenhäuser und Krankenkassen stehen hier nicht auf unterschiedlichen Seiten. Wir arbeiten mit denselben begrenzten Mitteln für dieselben Versicherten. Deshalb sollten wir gemeinsam fragen, ob ein hochkomplex gewordenes Gesundheitswesen seine Energie noch an den richtigen Stellen einsetzt“, erklärt Wolfgang Mueller, VKD-Vizepräsident.
Wenn Kontrolle selbst zum Kostenfaktor wird
Wie notwendig diese Diskussion ist, zeigt die Krankenhausabrechnungsprüfung. Seit Jahren werden erhebliche personelle Ressourcen in Krankenhäusern, Krankenkassen und beim Medizinischen Dienst eingesetzt, um einzelne Abrechnungen zu prüfen und zu korrigieren. Die FinanzKommission Gesundheit kommt dennoch zu dem Ergebnis, dass sich die Abrechnungsqualität seit Einführung des Prüfquotensystems nicht substanziell verbessert hat. Trotzdem werden die Prüfregelungen erneut verschärft.
„Natürlich müssen Rechnungen korrekt sein und Beitragsmittel kontrolliert werden. Aber wenn ein enormer Prüfaufwand über Jahre kaum den gewünschten Steuerungseffekt erreicht, müssen wir auch über die Konstruktion des Systems sprechen“, so Mueller. „Eine beanstandete Rechnung ist nicht automatisch Ausdruck bewusster Falschabrechnung. Unser Vergütungssystem ist inzwischen so komplex, dass enorme Ressourcen allein dafür benötigt werden, seine Regeln anzuwenden, zu dokumentieren und anschließend zu überprüfen. Und am Ende fehlt in vielen Fällen einfach die Anschlussversorgung für die Patienten, was auf Grund „fehlender stationärer Behandlungsnotwendigkeit“ zur Rechnungskürzung bei den Krankenhäusern führt.“
Aus Sicht des VKD muss deshalb stärker gefragt werden, ob einfachere Vergütungsregeln, verbindlichere Abgrenzungen und frühzeitige Falldialoge nicht mehr bewirken könnten als immer weitere nachgelagerte Kontrollen.
Kleinste Abweichungen können Versorgung verändern
Besonders deutlich wird die unterschiedliche Intensität der Kontrolle bei Struktur- und Qualitätsvorgaben. Krankenhäuser müssen detailliert nachweisen, dass personelle, organisatorische und technische Voraussetzungen jederzeit erfüllt sind. Ein negatives Prüfergebnis kann unmittelbar dazu führen, dass Leistungen nicht mehr erbracht oder abgerechnet werden dürfen.
So schreibt die Qualitätssicherung bei der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Bauchaortenaneurysma für die Intensivstation in jeder Schicht eine Pflegekraft mit entsprechender Fachweiterbildung vor. Ob in einer konkret betroffenen Schicht tatsächlich ein entsprechender Patient versorgt wurde, ändert an dieser Strukturvorgabe nichts.
„Wir stellen verbindliche Qualitätsstandards nicht infrage“, betont Mueller. „Aber wenn Krankenhäuser bis auf einzelne Dienste und Qualifikationsnachweise kontrolliert werden und Abweichungen Folgen für ganze Leistungsbereiche haben können, dann müssen wir fragen dürfen, ob andere erhebliche Risiken für die Mittel der Solidargemeinschaft mit derselben Aufmerksamkeit überwacht werden.“
Nicht weniger Kontrolle – sondern bessere Kontrolle
Der VKD fordert deshalb keine geringere Qualitätssicherung, sondern wirksame und verhältnismäßige Kontrolle mit den richtigen Prioritäten. Denn administrative Ressourcen fehlen letztlich ebenfalls in der Versorgung.
„Jede Stunde, die eine Ärztin, ein Kodierer, eine Pflegeleitung, ein Mitarbeiter einer Krankenkasse oder des Medizinischen Dienstes mit einer vermeidbaren administrativen Schleife verbringt, wird aus demselben Gesundheitssystem finanziert“, erklärt Mueller. „Bürokratie ist keine kostenlose Nebenwirkung von Regulierung.“ Bemerkenswert ist dabei auch, dass Krankenkassen Rücklagen und Betriebsmittel anlegen und daraus Erträge erzielen sollen. Das ist gesetzlich vorgesehen und für sich genommen nicht zu kritisieren. Es zeigt aber die Widersprüchlichkeit der aktuellen Finanzierungsdebatte: Während auf der Versorgungsseite um jeden Prozentpunkt der Refinanzierung gerungen und mit erheblichem Aufwand bis in einzelne Abrechnungen und Dienstpläne hinein kontrolliert wird, werden andererseits große Beitragsvolumina Finanzmarktrisiken ausgesetzt. „Vielleicht müssen wir aufhören, immer nur danach zu fragen, an welcher Stelle wir dem bestehenden System noch einige Milliarden Euro entziehen können“, sagt Mueller. „Eher sollte über die Architektur des Gesamtsystems nachgedacht werden. Die entscheidende Frage ist doch: Wo bringt ein eingesetzter Euro für Beitragszahler und Patienten den größten Nutzen?“
Der VKD plädiert deshalb für einen ganzheitlichen Reformansatz: weniger Komplexität, eine Überprüfung bestehender Prüfverfahren auf ihre tatsächliche Wirkung, deutlicher Bürokratieabbau und konsequente Aufmerksamkeit für alle relevanten finanziellen Risiken.
Mueller ist der Ansicht: „Wir brauchen keine Suche nach neuen Schuldigen für die Finanzprobleme der GKV. Wir brauchen ein System, das relevante Risiken früh erkennt, alle Mitspieler gleichbehandelt, einfache Regeln schafft und seine Fachkräfte nicht überwiegend damit beschäftigt, die Komplexität anderer Regeln zu verwalten.“
aktualisiert: 26. August 2026




















