PRESSEMITTEILUNG | 30.03.2026 | Berlin
KHAG-Beschluss des Bundesrates:
Etwas mehr Planungssicherheit, aber kritische Regelungen für die Versorgung bleiben
Das KHAG, das die Krankenhausreform praxistauglicher gestalten soll, stand am vergangenen Freitag auf der Agenda des Bundesrates. Trotz massiver Kritik und Änderungsforderungen sowohl aus den Krankenhäusern als auch von SPD-Ländern noch im Vorfeld der Sitzung ließ die Länderkammer das Gesetz passieren, ohne den Vermittlungsausschuss anzurufen. Kritische Regelungen wurden leider nicht ausgeräumt. Dabei geht es u.a. um eine kurz vor Toresschluss ins Gesetz eingefügte Regelung, wonach Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) als neues Qualitätskriterium für die Zuweisung von Leistungsgruppen umgesetzt werden müssen.
Was wären die von der Politik zu verantwortenden Folgen dieser neu eingefügten Regelung? Laut aktuellen Berechnungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) müssten 735 Krankenhäuser Leistungsgruppen abmelden, wenn künftig Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) als Kriterium für die Zuweisung der Leistungsgruppen umgesetzt werden. Das wären rund 50 Prozent der Standorte und 65 Prozent der Betten.
Wie gravierend die Auswirkungen für die Versorgung wären, wenn mehr als jedes dritte Krankenhaus, darunter Grundversorger ebenso wie auch Maximalversorger und Universitätskliniken, betroffen sind, kann man sich ausmalen. Wenn ein Krankenhaus auch nur in einer Leistungsgruppe die PpUG nicht erfüllen kann, sollen sämtliche Leistungsgruppen sanktioniert werden.
Es stellt sich angesichts dieser schwerwiegenden Änderung der Leistungsgruppensystematik eindeutig auch die Frage, ob dies tatsächlich verhältnismäßig ist. Denn schon heute ist die flächendeckende Versorgung, immer wieder auch von Gesundheitspolitikern beschworen, in ganzen Landstrichen Deutschlands nur noch eine Erinnerung an bessere Zeiten.
Die Vertreter der Bundesländer haben trotz der noch offenen Kritikpunkte nun ihr Go für das Gesetz gegeben, denn Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hatte zuvor erklärt, ein Verweis in den Vermittlungsausschuss würde das Gesetz um Monate verzögern. Positiv ist sicher, dass nun für alle Beteiligten Planungssicherheit herrscht. Wenn auch nur bedingt, denn nun müssen die Länder für jeden einzelnen Standort die PpUG in die zu vergebenden Leistungsgruppen einbeziehen – wobei die Mindestvorhaltezahlen noch gar nicht vorliegen.
Wie sich die neue, fachlich gar nicht zu begründende Regelung auf die Krankenhausplanung auswirken wird, ist noch nicht wirklich absehbar. Verwiesen wird auf die Möglichkeit von Ausnahmeregelungen durch die Länder für Krankenhäuser, vor allem in ländlichen Regionen, von denen die Mindestregelungen nicht umgesetzt werden können, weil sie etwa das Fachpersonal in ihrer dünn besiedelten Region nicht finden.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken erklärte, man nehme die Bedenken der Länder zur Kenntnis. Es gebe nun u.a. mehr Zeit für die Zuweisung der Leistungsgruppen und es seien Ausnahmen für zweimal maximal drei Jahre möglich. Sowohl bei den Leistungsgruppen als auch in Bezug auf die ebenfalls von den Ländern kritisierte Vorhaltefinanzierung seien Evaluationen vorgesehen. Im Klartext: Man sieht erst einmal, was passiert. Vielleicht sind die Befürchtungen der Länder und der Praktiker ja übertrieben, so könnte man das interpretieren.
Auch die praxisferne Regelung, dass aus dem Pflegebudget finanzierte Fachkräfte keine administrativen, logistischen, hauswirtschaftlichen und technischen Tätigkeiten mehr ausüben dürfen, wird im KHAG festgelegt. Bisher erfolgt für die Finanzierung der Pflegekosten in den Verhandlungen mit den Krankenkassen eine berufs- und organisationsbezogene Abgrenzung der Pflegenden. Der nun vorgesehene Systemwechsel zu einer rein tätigkeitsbezogenen Abgrenzung ist aus Sicht der Praxis nicht umsetzbar, weil fachlich-logisch nicht zu begründen. Wo endet Pflege? Am Bett?
Vor acht Jahren wurde das Pflegebudget eingeführt. Es hat durchaus dazu beigetragen, dass die Krankenhäuser außerhalb der DRGs nach und nach mehr Pflegepersonal einstellen konnten, was exakt dem seinerzeitigen politischen Willen entspricht. Inzwischen ändern sich die Aufgaben der Pflegenden u.a. durch Digitalisierung, neue Qualifikationen, neue technische Tätigkeiten. Hier über Möglichkeiten nachzudenken, wie diese Entwicklungen eingebunden werden können, ist sicher sinnvoll. Doch der im KHAG nun festgeschriebene Systemwechsel ist praxisfern und wird der komplexen und Flexibilität benötigenden Pflegearbeit nicht gerecht. Mal abgesehen davon, dass schon die bisherige Definition des „am Bett“ zu erheblichen Schwierigkeiten dort führte, wo z.B. Prozesse effizient zentralisiert wurden, aber eben dezentral nicht am Bett im Krankenzimmer stattfanden. Oder unter Ausgrenzung der Notaufnahmen, wo bei stationären Aufnahmen bereits Pflege begonnen hat. Die Bürokratie rund um die politisch gewollte Aufstockung von Pflegepersonal wird also nochmals erheblich verschärft, was gegen den erklärten Willen dieser Koalition, Bürokratie abbauen zu wollen, spricht.
Beide Regelungen sind kritisch und gehören zu denen, die im Prozess der Reformumsetzung noch Änderungen erfahren müssen, weil sie in der Praxis absehbar nicht funktionieren werden. Wenn Häuser wegen der neuen Festlegung zu den Leistungsgruppen aus der Versorgung ausscheiden müssen, werden sie schwerlich dorthin zurückkehren können. Da nützt dann auch keine Evaluation mehr. Und was das bei den Krankenkassen unbeliebte Pflegebudget betrifft – da finden sich bessere Lösungen, die beiden Seiten – auch den Krankenhäusern und der Pflege – gerecht werden. Zu den im KHAG nicht gelösten Festlegungen in der Krankenhausreform gehört aber auch nach wie vor die untaugliche Ausgestaltung der Vorhaltefinanzierung, die ihren Sinn vor allem der Sicherung kleiner Kliniken in der Fläche nicht erfüllt.
Als Verband des Klinikmanagements Deutschland mit 2.000 Verantwortlichen in den verschiedenen Managementposition aller Träger und Krankenhausgrößen wissen wir aus der täglichen Praxis am besten, welche Auswirkungen praxisferne Gesetze und Regelungen auf die Versorgung sowie den tagtäglichen Dokumentationswahnsinn für unsere Mitarbeitende haben. Wir unterstützen ausdrücklich die Krankenhausreform inkl. der nötigen Transformation der Strukturen und Standorte. Wir können auch den finanziellen Druck auf das System der Sozialversicherung und der Ausgabendynamik verstehen. Der reine Wunsch, dies durch Erlösbeschränkungen und -reduktionen sowie Sanktionsregelungen zu einem Besseren zu bringen, wird nicht zum Erfolg führen. Und dabei wird der Druck mit den erwarteten Vorschlägen der Finanzierungskommission nicht sinken.
aktualisiert: 30. März 2026




















