Ecclesia Gruppe | Wenn Verantwortung zur Herausforderung wird

Rechtliche Risiken für Führungskräfte im Gesundheitswesen nehmen zu

Wie die Ecclesia Gruppe mit der Top-Management-Legal-Protection (TMLP) die Geschäftsführung stärkt

Führungskräfte im Gesundheitswesen stehen zunehmend im Fokus straf­rechtlicher Ermittlungs­verfahren und Auseinander­setzungen aus dem Anstellungsverhältnis. Was früher als Ausnahme galt, gehört heute vielerorts zum Alltag: persönliche Haftung, Ermittlungsverfahren, Regress­­forde­run­gen und weiteres.

Susanne Boemke | Boemke und Partner Rechtsanwälte Steuerberater PartGmbB

„Wir erleben seit Jahren eine Zunahme an Verfahren, die unmittelbar gegen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer gerichtet sind“, sagt Susanne Boemke, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Kooperationspartnerin des VKD. „Das betrifft nicht nur große Kliniken, sondern auch kleinere Häuser, Pflegeeinrichtungen und Trägergesellschaften. Das Risiko ist längst in der Branche angekommen. Eine Mandantin sagte einmal: ‚Ich weiß, dass jeden Tag eine Bombe unter meinem Schreibtisch rollen kann.‘ Das beschreibt die Realität ziemlich treffend“, erklärt Susanne Boemke weiter.

Eine Branche unter besonderer Beobachtung

Die Komplexität des Gesundheitswesens, enge sowie vielfach nicht auskömmliche Budgets und unüberschaubare sowie verschärfte Regulierungen schaffen ein Umfeld, in dem selbst alltägliche Entscheidungen juristische Folgen haben können.

„Ermittlungsverfahren wegen Arbeits­zeitverstößen, fehler­hafter Ab­rechnungen oder Unregelmäßigkeiten bei Ver­gü­tungen nehmen zu. Viele Fälle beruhen nicht auf Vorsatz, sondern auf Systemfehlern oder Unwissen – aber das schützt vor Strafe nicht. Außerdem wird die Branche der Leistungserbringer mit ihren Vertretern auf Leitungsebene unter anderem von Behörden und Krankenkassen immer mehr als kriminalisiert wahrgenommen und dargestellt“, laut Susanne Boemke.

Kommt es zum Beispiel zu einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, kann der finanzielle Aufwand, der damit verbunden ist, sehr hoch sein: Schon die anwaltliche Vertretung in der Ermittlungsphase kann 20.000 bis 30.000 Euro kosten oder mehr. „Und das ist, bevor überhaupt Anklage erhoben wurde“, betont Susanne Boemke. „Gerade für Führungskräfte, die durch eine außerordentliche Kündigung ihres Anstellungsverhältnisses plötzlich ohne Einkommen dastehen, kann das schnell existenzbedrohend werden.“

Copyright Foto | Carmen Jasmyn Hoffmann


Erfahren Sie mehr
über die Top-Management-Legal-Protection (TMLP) der Ecclesia Gruppe
und wie Sie sich als Führungskraft im Gesundheitswesen wirksam schützen
unter www.ecclesia.de.

Oder wenden Sie sich direkt an Ihren Ansprechpartner bei der Ecclesia Gruppe:
Jens Richter
Niederlassungsleiter Berlin | Region Ost | Ecclesia Versicherungsdienst GmbH 
jens.richter@ecclesia-gruppe.de


Persönliche Verantwortung endet trotz Delegation nie

„Ein Geschäftsführer kann vi­eles delegieren, aber niemals die Verantwortung“, ergänzt Alexander Bayer, Teamleiter Fi­nan­cial Lines Rechtsschutz bei der Ecclesia Gruppe, die als Part­ner des VKD regelmäßig Mitglieder zu Haftungs- und Ver­sicherungsfragen be­rät.

„Wenn irgendwo im Haus etwas schiefläuft, wird die Ge­schäftsführung automatisch in die Haftung genommen. Selbst formale Fehler – etwa bei Zuschlägen, Arbeitszeiten oder Be­triebs­ratsvergütungen – können straf­­rechtlich relevant sein.“

Dabei gehe es selten um bewusste Verstöße, sondern um Struk­turen, die mit dem wachsenden Regelungsdickicht kaum noch Schritt halten. „Führung im Gesundheitswesen ist heute auch juristische Hochseilakrobatik“, so Alexander Bayer.

Absicherung: Was Führungskräfte beachten sollten

Neben sorgfältiger Organisation und Dokumentation spielt die prä­ventive Absicherung eine zentrale Rolle.

„Ein solider Vertrag ist die beste Grundlage für den Kon­flikt­fall“, rät Susanne Boemke. „Auseinandersetzungen lassen sich nicht verhindern – aber man kann sich so auf­stellen, dass man im Ernstfall nicht schutzlos ist.“ Dabei gehe es nicht nur um Vergütung, sondern um klare Regelungen zu Haftung, Kündigung, Kostenübernahme und Rechts­ver­tei­di­gung. 

„Viele Führungskräfte schauen beim Vertragsabschluss vor allem auf das Gehalt. Doch wenn es zum Streit kommt, entscheidet die Vertragsgestaltung über die eigene Handlungs­fähigkeit“, betont Susanne Boem­ke.

Alexander Bayer | Teamleiter Financial Lines Rechtsschutz

Ebenso wichtig sei der Umgang mit dem Aufsichtsgremium. „Regelmäßige Berichterstattung, dokumentierte Beschlüsse und eine saubere Protokollierung sind der beste Schutz vor persönlicher Haftung“, ergänzt Alexander Bayer. „Im Streitfall ist ein Protokoll oft der einzige Nachweis, dass man informiert und verantwortungs­bewusst gehandelt hat.“

Copyright Foto | Ecclesia Gruppe


Die neuen TMLP-Konditionen auf einen Blick

      • Erweiterte Strafrechtsdeckung: gilt jetzt auch für Ordnungswidrigkeiten, Arbeitszeitverstöße und Vergütungsthemen
      • Höhere Kostendeckung für anwaltliche Beratung und Verteidigung, auch in frühen Ermittlungsphasen
      • Ausgeweiteter Anstellungsvertragsrechtsschutz für Konflikte mit dem Dienstgeber, z. B. durch:
        • präventive Prüfung des Anstellungsvertrages
        • Übernahme von Beratungskosten bei schriftlichen Aufhebungsangeboten
      • Deckungsklage-Rechtsschutz gegen D&O-Versicherung oder Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Versicherungsschutz als wichtige Ergänzung

Auch der passende Versicherungsschutz kann entscheidend sein. Viele Führungskräfte verlassen sich auf die klassische D&O-Versicherung, eine allgemeine Be­triebs­rechtsschutz­versicherung oder Vermögensschadenpolicen – doch diese greifen nicht oder zu kurz, wenn persönliche Ermittlungen oder Streitigkeiten aus dem Anstellungsverhältnis hinzu­kom­men. Auch Privat-Rechtsschutzverträge bieten in der Regel keinen Versicherungsschutz für diese speziellen Risiken.

Jens Richter | Niederlassungsleiter Berlin Region Ost

„Wer glaubt, über die Unternehmensversicherung vollständig abgesichert zu sein, irrt oft“, sagt Jens Richter, Nieder­lassungsleiter Berlin bei der Ecclesia Gruppe, der regelmäßig mit Klinikdirektorinnen und Geschäftsführern im Gespräch ist. „Gerade wenn ein Manager das Haus verlässt oder ein Konflikt mit dem Träger entsteht, können unerwartet Schutz­lücken entstehen – und genau dann wird es teuer.“

Die Ecclesia hat deshalb eine spezialisierte Absicherung für das Top-Management entwickelt, die sogenannte Top-Manage­ment-Legal-Protection (TMLP). Sie bietet erweiterten Schutz bei Ermittlungsverfahren und Streitigkeiten aus dem An­stell­ungs­­­­­verhält­nis.

Fazit: Verantwortung braucht Schutz

Der Alltag im oberen Krankenhausmanagement ist von Un­sicher­heit geprägt – medizinisch, wirtschaftlich, rechtlich. „Führungskräfte tragen immense Verantwortung, und Fehler können gravierende persönliche Folgen haben“, fasst Susanne Boemke zusammen. „Kompetenz und Integrität allein reichen nicht. Es bedarf guter Strukturen, Aufklärung und Schutz­mechanismen, um diese Verantwortung auch rechtlich abzusichern.“

Der VKD unterstützt seine Mitglieder durch die Kooperation mit der Ecclesia Gruppe dabei mit praxisnahen Informationen, vielfältigen Erfahrungen und daraus entwickeltem passenden Versicherungsschutz, um das Bewusstsein für persönliche Risiken zu schärfen – und Führungskräfte im Gesund­heits­wesen nachhaltig zu stärken.

Copyright Foto | Ecclesia Gruppe

aktualisiert: 9. Dezember 2025

 

WAS IST TMLP?


Die Top-Management-Legal-Protection (TMLP) ist ein Spezial­rechts­schutz­konzept der Ecclesia Gruppe für Geschäftsführer, Vorstände und leitende Führungskräfte im Gesund­heits­wesen.

Der Versicherer übernimmt die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die durch einen Rechtsstreit entstehen. Die Top-Management-Legal-Protection bietet eine persönliche Absicherung der beruflichen Tätigkeit Leistungsumfang der TMLP:

  • Deckung von Kosten aus Ermittlungsverfahren und Strafverteidigung, auch in der frühen Ermittlungsphase
  • Schutz bei Streitigkeiten aus dem Anstellungsverhältnis, der über den klassischen Arbeitsrechtsschutz hinaus geht sowie Kostenübernahme bei Fragen rund um den Anstellungsvertrag
  • Abwehrkosten bei Geltendmachung von Haftungsansprüchen gegen die Führungskraft persönlich

 

Die exklusiven Angebote für unsere Mitglieder werden Ihnen unter „Service“ angezeigt.