EXPERTEN FORDERN SICHERSTELLUNGSGESETZ FÜR DEN GESUNDHEITSBEREICH UND MASSNAHMEN, DIE AUCH AUSSERHALB DES SPANNUNGSFALLS ANWENDBAR SIND
Cyberangriffe auf Kliniken nehmen deutlich zu
Bereits seit etlichen Jahren nehmen Cyberangriffe gerade auf Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen deutlich zu. Krankenhäuser und Arztpraxen sind nicht nur interessant für Hacker wegen der Möglichkeit, Lösegeld zu fordern. Hier geht es auch um lebenswichtige Strukturen. Ihr Ausfall bringt Patienten in zum Teil höchste Gefahr. Eine Studie des Hasso-Plattner-Instituts zeigt, dass zwischen den Jahren 2020 und 2024 die Zahl erfolgreicher Cyberangriffe auf deutsche Krankenhäuser um 74 Prozent angestiegen ist. Hinzu kommt gezielt Sabotage von wichtiger Infrastruktur. Industrieanlagen haben Gefährdungspotenzial auch für die Gesundheitsversorgung und den gesundheitlichen Bevölkerungsschutz.
Seit März 2024 gibt es den Expertenrat „Gesundheit und Resilienz“ der Bundesregierung. In ihm arbeiten Wissenschaftler verschiedener Fachrichtungen zusammen. In seiner siebenten Stellungnahme vom 10. Dezember vorigen Jahres verwies das Gremium auf das deutlich erhöhte Risiko für schwerwiegende Ereignisse und deren Auswirkungen auf Gesundheit und Versorgung der Bevölkerung, und betonte die Notwendigkeit eines nationalen Aktionsplans.
Deutschland müsse sich deutlich besser auf schwere Krisen vorbereiten. Dazu gehöre ein Zusammenspiel aller Sektoren im zivilen und militärischen Bereich sowie eine verbesserte Risikokommunikation. Letztere sei von erheblicher Relevanz für die Teilhabe, Kompetenz und Kenntnis der Bevölkerung. Verwiesen wird dabei auch auf die Notwendigkeit, sich auf besondere und gegebenenfalls parallel auftretende Gefährdungslagen und militärische Auseinandersetzungen oder terroristische Anschläge vorzubereiten.
Zu einem Konzept gehören laut Expertenrat, u. a. Frühwarnsysteme, Notfallvorsorge, sicherer Zugang zu Gesundheitsleistungen, Aufrechterhaltung der Versorgung. Alle Maßnahmen müssten regelmäßig trainiert, evaluiert und breitflächig verfügbar sein. Gefahrenlagen könnten zudem zu starken Einschränkungen der Wasser- und Stromversorgung sowie zur Einschränkung des Internets führen.
Notwendig sei die Koordination zur Herstellung einer verbesserten zivil-militärischen Zusammenarbeit und Verzahnung der Kooperationspartner. Der dafür erforderliche Ressourcenbedarf müsse identifiziert, Lücken müssten geschlossen und gemeinsame Verfahren weiterentwickelt werden, die außerdem in regelmäßigen Übungen zu überprüfen seien. Der Rat verweist auf die notwendige substanzielle materielle sowie personelle Ausstattung sowie deren lageangepasste Skalierbarkeit. Parallel müssten auch die notwendigen ambulanten und klinischen Strukturen ertüchtigt werden. Besonders hervorgehoben wird die Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen dem Sanitätsdienst der Bundeswehr (SanDstBw) und den zivilen Akteuren des Gesundheitswesens sowie des gesundheitlichen Bevölkerungsschutzes.
So werde sich der Sanitätsdienst wesentlich auf die Zusammenarbeit mit – und Unterstützung durch – zivile Gesundheitseinrichtungen und dem Gesundheitlichen Bevölkerungsschutz stützen müssen. Die bestehenden gesetzlichen Grundlagen für die Vernetzung und Zusammenarbeit knüpfen an den im Grundgesetz definierten „Spannungsfall“ an. Diese ermöglichten aber bisher nicht die notwendigen Vorbereitungshandlungen.
Unfallchirurgen warnen
Unfallchirurgen warnen schon länger, dass Deutschlands Gesundheitswesen im Fall eines Krieges nicht vorbereitet sei. Im extremen Fall der Landesverteidigung Deutschlands sei mit einer großen Zahl Verwundeter nicht nur von Soldaten, sondern auch Zivilisten zu rechnen. Sie müssen versorgt und auch transportiert werden – dies angesichts einer nicht mehr optimal funktionierenden Gesundheitsinfrastruktur. Hier reichen technische Maßnahmen nicht mehr aus. Hier ist auch eine Ertüchtigung des Zivilschutzes notwendig.
Dietmar Pennig, Unfallchirurg und Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie sowie der Fachgesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie, sagte am 21. März 2025 in einem Interview mit Welt am Sonntag und Welt online, die dann zu behandelnde Menge an Verletzten würde das System schnell überfordern. Man müsse sich jetzt dafür schon wappnen. Deutschland werde dann zum Aufmarschgebiet mit 700.000 Soldaten aus den Mitgliedstaaten. „Wir rechnen mit 1000 Verletzten pro Tag, ein Viertel davon schwerverletzt. Hinzu käme, dass sämtliche Betten in den Kliniken der Bundeswehr und der Berufsgenossenschaften innerhalb 48 Stunden ausgelastet wären. Andere Patienten müssten aber ebenfalls zum Teil sehr schnell versorgt werden.
In der Stellungnahme des Expertenrats wird u. a. ebenfalls die Identifizierung und Ausbildung einer fachlich breit aufgestellten personellen Reserve für eine verbesserte Verstärkung im Krisenfall gefordert, eine Risikokommunikation und Teilhabemöglichkeiten für die Bevölkerung, die Beschreibung und Beübung von logistisch-medizinischen Drehscheiben sowie Materialbevorratung für verschiedene Krisenszenarien, wie z. B. in der bereits in Arbeit befindlichen „Nationalen Reserve Gesundheitsschutz“ (NRGS) vorgesehen. Notwendig sei ein kontinuierliches Lagebild zu Kräften und Kapazitäten, zur Beurteilung der Auslastung von Gesundheitseinrichtungen, Notfallzentralen, Transportmitteln etc., die Implementierung von Instrumenten zum strategischen Patiententransport nach dem Vorbild des während der Corona-Pandemie etablierten Kleeblattmechanismus. Notwendig sei die regelmäßige und gemeinschaftliche Durchführung von Übungen ziviler und militärischer Akteure sowie die technische und infrastrukturelle Ertüchtigung ziviler Gesundheitsstrukturen.
Rechtliche Grundlagen für zivil-militärische Zusammenarbeit notwendig
Weiterer Regelungsbedarf wird mit Blick auf die Drehscheibenfunktion Deutschlands hinsichtlich der Beschäftigung, Materialnutzung und Versorgung alliierter Kräfte sowie der Patientinnen und Patienten gesehen.
Die Experten fordern deshalb die Schaffung entsprechender rechtlicher Grundlagen für eine effiziente zivil-militärische Zusammenarbeit bei Bund, Ländern und Kommunen, bevor ein Spannungs- und Verteidigungsfall eintritt – ein Sicherstellungsgesetz für den Gesundheitsbereich sowie Maßnahmen, die auch außerhalb des Spanungsfalles anwendbar sind.
ZU EINEM KONZEPT GEHÖREN LAUT EXPERTENRAT UNTER ANDEREM FRÜHWARNSYSTEME, NOTFALLVORSORGE, SICHERER ZUGANG ZU GESUNDHEITSLEISTUNGEN, AUFRECHTERHALTUNG DER VERSORGUNG.
Fazit der Experten
Einem robust aufgestellten und resilienten Gesundheitssystem und gesundheitlichem Bevölkerungsschutz kommt in allen Phasen von Krisen, sicherheitsrelevanten Ereignissen und militärischen Konflikten eine herausragende und stabilisierende Rolle zu. Dazu bedarf es einer deutlich verbesserten, strukturierten zivil-militärischen Zusammenarbeit bereits in der Vorbereitung. Grundlage dafür ist zunächst eine Gesetzgebung für ein Gesundheitssicherstellungsgesetz, die mit höchster Priorität abgeschlossen werden sollte. Im Krisen- und Bündnisfall muss neben der Versorgung von Verwundeten weiterhin die bestmögliche medizinische Versorgung der zivilen Bevölkerung, insbesondere vulnerabler Gruppen, sichergestellt werden. Angesichts der veränderten Sicherheitslage und existierender Defizite müssen die diesbezüglich nötigen Vorbereitungs- und Organisationsaufgaben unverzüglich angegangen werden.
Quelle: Expertenrat „Gesundheit und Resilienz / pb-redaktion
Mehr Geld und Personal für den Zivilschutz
Wie der Spiegel berichtete, rechnet das Bundesinnenministerium für den Zivilschutz in den kommenden zehn Jahren mit Kosten in Höhe von 30 Milliarden Euro. Aus einem internen Papier gehe hervor, dass die Bevölkerung besser für einen „inzwischen wahrscheinlicher gewordenen Kriegsfall“ geschützt werden müsse. Das Technische Hilfswerk (THW) und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) sollen u. a. mit mehr Personal ausgestattet werden. Landesweit sollen Logistikzentren zur Lagerung von Vorräten und Material entstehen.
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