Hessen | 16. VKD-WebTalk

Thema |  Rechtsschutzmöglichkeiten bei der Zuweisung von Leistungsgruppen mit Rechts-Tipps“
Referent/in | Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr, Fachanwalt für Medizinrecht
Wann | Freitag, den 14. März 2025
Uhrzeit | 14:00 bis (max.) 15:30 Uhr
Anmeldung | 16. VKD-WebTalk am 14. März 2025
bis spätestens 09:00 Uhr am 14. März 2025!!!

Werte Kolleginnen und Kollegen im VKD,

das Hessische Krankenhausgesetz (HKHG) trägt bereits den Rahmenbedingungen des KHVVG Rechnung, indem es die planerische Zuweisung von Leistungsgruppen (LG) und Planfallzahlen vorsieht. Gleichzeitig hat das Hessische Gesundheitsministerium (HMFG) spätestens in den Versorgungskonferenzen einen engen Zeitplan für die Zuweisung von LG vorgestellt. Die ersten Gespräche hierzu erfolgen bereits im Frühjahr 2025, bis zum 30. Juni 2025 sollen Krankenhäuser Anträge auf LG-Zuweisung stellen, evtl. wird bis zum 30. September 2025 der Medizinische Dienst (MD) mit der Prüfung der LG beauftragt.

Im nächsten 16. VKD WebTalk der VKD Landesgruppe Hessen am 14. März 2025 wird sich Herr RA Friedrich W. Mohr dem Thema „Rechtsschutzmöglichkeiten bei Leistungsgruppenzuweisungen“ widmen. Den Zugangslink für Ihre digitale Teilnahme über Teams erhalten Sie am Freitagvormittag zeitnah vor der Veranstaltung.

Neben der sorgfältigen Vorbereitung sollten bereits jetzt strategische Überlegungen angestellt werden, was passiert, wenn dem Antrag des Krankenhauses nicht vollständig entsprochen wird oder sogar andere Krankenhäuser sich aus Wettbewerbsgründen gegen die planerische Zuweisung wehren. Damit sind die Fragen der richtigen Vorgehensweise und der Rechtsbehelfe angesprochen, wie auch die Frage, welche Rechtsmittel zur Verfügung stehen, um „weiteren Schaden“ zu verhindern (Frage nach Einstweiligem Rechtsschutz).

RA Mohr wird auf verschiedene Rechtschutzmöglichkeiten konkret eingehen. Gleichzeitig bewertet er die Erfolgsaussichten von Klageverfahren, Einstweiligem Rechtsschutz und von Konkurrentenklagen anderer Krankenhäuser auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte. Anschauliche Rechts-Tipps runden den Vortrag ab.

Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr, Fachanwalt für Medizinrecht betreibt eine medizinrechtlich ausgerichtete Rechtsanwaltspraxis in Mainz mit insg. 4 Rechtsanwälte/-innen; davon sind 3 Fachanwälte für Medizinrecht. Die Rechtsanwaltspraxis für Medizinrecht berät und betreut bundesweit Krankenhäuser in allen damit verbundenen Fragen. Rechtsanwalt Mohr ist zurzeit in konkreten Projekten zur Umsetzung des KHVVG eingebunden und mit den komplexen Rechtsfragen des KHVVG bestens vertraut. Er war langjähriger Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz e.V. und aktiv in den Gremien der DKG tätig. Für die DGfM stellt er die aktuelle Rechtsprechung des BSG regelmäßig dar, die in Newsletter veröffentlicht werden. 

Wir freuen uns, Sie in diesem VKD WebTalk begrüßen zu dürfen! Melden Sie sich an und profitieren Sie von den Angeboten des „VKD Hessen – Aus der Praxis für die Praxis!“. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung. 😊

Mit freundlichen Grüßen

Hubert Connemann

 

ANSPRECHPARTNER


Landesgruppe Hessen
Hubert Connemann, Landesvorsitzender

Telefon | +49 6431 997-150
E-Mail | hubert.connemann@dicv-limburg.de

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