Psychiatrie | Gemeinsame Empfehlungen von BAG Psychiatrie, LIPPs und VKD 

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 20.01.2022 die MD-Qualitätskontroll-Richtlinie (MD-QK-RL) überarbeitet und den speziellen Teil, der sich mit der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) befasst, beschlossen. Sofern der Beschluss nicht beanstandet wird, kann die Erfüllung der PPP-RL somit ab 2022 durch den Medizinischen Dienst überprüft werden.

Obwohl wir grundsätzlich der Auffassung sind, dass die PPP-RL an vielen Stellen unausgewogen ist und es einen hohen inhaltlichen und formellen Nachbesserungsbedarf gibt, haben wir uns frühzeitig mit den potenziellen Anforderungen einer Überprüfung nach MD-QK-RL auseinandergesetzt. Da die PPP-RL aus unserer Sicht bereits einen unzumutbaren administrativen Aufwand verursacht, befürchten wir statt der erwarteten und gesetzgeberisch intendierten Reduktion, eine weitere Zunahme der Dokumentations- und Nachweispflichten durch das MD-Prüfverfahren. Zu unserer Beunruhigung tragen auch die aktuellen Erfahrungen der MD-Strukturprüfungen bei, in deren Verfahren die Krankenhäuser rückwirkend mit völlig neuen Dokumentationsanforderungen überrascht wurden, die zum Teil weit über den Regelungstext hinausgehen. Um eine solche Erfahrung im Zusammenhang mit der PPP-RL zu vermeiden, möchten wir uns konstruktiv in den weiteren Prozess einbringen und unsere Sichtweise zu Art und Umfang zumutbarer Prüfungen darlegen. Zudem werben wir um Verständnis für die existenzielle Bedeutung, die eine Umsetzbarkeit der PPP-RL und der Anforderungen ihres Prüfverfahrens für die psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäuser hat. Mit unseren Empfehlungen möchten wir dazu beitragen, weitere unnötige Aufwände von den Krankenhäusern und Fachabteilungen sowie deren therapeutischem Personal fernzuhalten.

Wir haben daher gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Träger Psychiatrischer Krankenhäuser (BAG Psychiatrie) und den Lehrstuhlinhabern für Psychiatrie und Psychotherapie (LIPPs) Empfehlungen erarbeitet, nach denen eine zielführende und möglichst aufwandsarme Prüfung der PPP-RL Nachweise durch den Medizinischen Dienst erfolgen könnte.

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