Hessen | 7. VKD-WebTalk
Thema | Das Schutzschirmverfahren im Insolvenzrecht
Referentin | Dr. Mark Boddenberg, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Termin | Freitag, den 9. Februar 2024, 14:00 bis (max.) 15:30 Uhr
Ort | im virtuellen Raum (Teams)
Das Schutzschirmverfahren ist eine besondere Verfahrensart des deutschen Insolvenzrechts. Es verbindet die vorläufige Eigenverwaltung mit dem Ziel der frühzeitigen Vorlage eines Insolvenzplans, um hierdurch eine Sanierung von Unternehmen zu erleichtern. Die Sanierung unter dem Schutzschirm stellt somit eine spezielle Variante des Insolvenzverfahrens dar. Ist das Schutzschirmverfahren möglicherweise auch als Chance für in „Schieflage“ geratene Krankenhäuser zu sehen?
Insolvenzordnung (InsO); Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG)
Seit 2002 ist Dr. Mark Boddenberg als Rechtsanwalt zugelassen und hat sich neben dem Insolvenzrecht außerdem über die Jahre vertiefte Kenntnisse in dem Bereich Sanierung von insolventen Krankenhäusern und Kliniken aufgebaut. In der Insolvenzverwaltung hat der Erhalt und die Fortführung von Unternehmen oberste Priorität.
Seit 2018 gehört Dr. Mark Boddenberg der Kanzlei ECKERT Rechtsanwälte an. Die Kanzlei ECKERT hat in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Krankenhäusern bundesweit erfolgreich saniert. Dazu gehören z.B. die Paracelsus- Kliniken, die DRK gem. Krankenhausgesellschaft Thüringen Brandenburg mbH, die Katharina Kasper ViaSalus GmbH und die Kreisklinik Groß-Gerau. Derzeit berät Dr. Mark Boddenberg in laufenden Eigenverwaltungsverfahren u.a. die Krankenhäuser der Schwesternschaft München vom Bayerischen Roten Kreuz e.V. sowie das Alfried Krupp Krankenhaus Steele.
Wir freuen uns, Sie zum 7. VKD WebTalk zu begrüßen. Dr. Mark Boddenberg wird uns zunächst in die Regelungen der Insolvenzordnung sowie des StaRUG einführen, über die zu beachtenden (strafbewährten) Fristen informieren und sodann aufzeigen, unter welchen Bedingungen ein Schutzschirmverfahren und somit eine Sanierung erfolgreich gelingen kann.
Melden Sie sich an und profitieren Sie von den Angeboten des „VKD Hessen – Aus der Praxis für die Praxis!“ Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.
SAVE THE DATE
Vielleicht mögen Sie sich bereits heute den Termin für unsere 73. VKD Jahrestagung Hessen am 25./26. September 2024 in Fulda (Esperanto) vormerken.
Mit freundlichen Grüßen
Hubert Connemann
Vorsitzender der VKD Landesgruppe Hessen