Am kommenden Montag berät der Gesundheitsausschuss des Bundestages über das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG). Dass Änderungen notwendig sind, zeigt die tägliche Praxis. Dafür muss sich der Gesetzgeber aber zu einer wirklichen Neuorientierung der Versorgung und damit der Veränderung gesetzlicher Zuständigkeiten sowie der Vergütungen durchringen.